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Privatkredite

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Private Haushalte sind Wirtschaftsteilnehmer, die Sachgüter und Dienstleistungen verbrauchen. Kreditbedarf entsteht bei privaten Haushalten, wenn Ausgaben anfallen, die aus den laufenden Einkünften oder Ersparnissen nicht bezahlt werden können. Lang- und mittelfristige Kredite, deren Laufzeit zwischen 6 und 84 Monaten liegt, dienen zumeist der Finanzierung von Gebrauchsgütern wie z.B. Wohnungseinrichtung und Personenkraftwagen. Kurzfristige Kredite hingegen werden meist zur Finanzierung von Dienstleistungen und zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen in Anspruch genommen. Kreditbeträge für Privatkunden liegen in der Regel zwischen 1.000 € und 25.000 €.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Kredits ist sowohl die Kreditfähigkeit als auch die finanzielle und materielle Kreditwürdigkeit des Antragstellers. Kreditfähig ist, wer volljährig und voll geschäftsfähig ist.

Die materielle Kreditwürdigkeit untersucht die wirtschaftliche und finanzielle Situation, d.h. die monatlichen Gehaltseingänge, etwaige Verbindlichkeiten (z.B. bereits laufende Kredite) und Ersparnisse des Kunden. Daher sollten gewisse Unterlagen wie die letzten Gehaltsabrechnungen bei einem Kreditgespräch der Bank vorgewiesen werden.

Die persönliche Kreditwürdigkeit hingegen orientiert sich ausschließlich an Auftreten, Verhaltensweise und Erscheinungsbild des Kunden. Hierbei soll die Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit eingeschätzt werden.

Wird der Kreditantrag genehmigt, so werden im Kreditvertrag alle wesentlichen Konditionen, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aufgeführt. Hierzu gehört u.a. die Laufzeit des Kredits in Monaten, die Höhe der monatlichen Zins- und Tilgungsrate sowie die Kündigungsvereinbarungen.
In Deutschland ist es üblich vor Genehmigung des Kredits eine Auskunft der Schufa einzuholen bzw. nach Genehmigung einen Meldung an die Schufa weiterzugeben, in der lediglich das Zustandekommen eines Kreditvertrags, nicht aber die Höhe vermerkt ist.
Zur Sicherung des Kredites kann ein Bürge eingesetzt werden, der bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers für die Tilgung des Kredites aufzukommen hat. Ausserdem hat der Kreditnehmer die Möglichkeit z.B. sein Sparguthaben an die Bank zu verpfänden oder laufende und zukünftige Lohn- und Gehaltsforderungen an die Bank abzutreten. In jedem Fall greift die Bank die hinterlegten Sicherheiten nur an, wenn der Kredit nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt wird.


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